
Liebe Mitglieder im HGV,
wir wünschen Ihnen ein schönes und vor allem gesundes neues Jahr!
Sie haben sicherlich aufmerksam die Beschlüsse zur Verlängerung des Lock downs verfolgt. Für das Land Hessen wurde nun die neue Verordnung veröffentlicht. Für den Sport hat sich dabei keine Änderung ergeben, so dass in Hessen (leider nicht in Bayern) weiterhin das Golfspielen mit den bekannten Einschränkungen erlaubt bleibt:
Auszug aus §2 der Verordnung:
(2) Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesen ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist ferner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.
Hier geht zur Verordnung
Bitte beachten Sie die für Sie relevanten Passagen der gesamten Verordnung. auch
Viele Grüße
Marc vom Hagen
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wir wünschen Ihnen ein schönes und vor allem gesundes neues Jahr!
Sie haben sicherlich aufmerksam die Beschlüsse zur Verlängerung des Lock downs verfolgt. Für das Land Hessen wurde nun die neue Verordnung veröffentlicht. Für den Sport hat sich dabei keine Änderung ergeben, so dass in Hessen (leider nicht in Bayern) weiterhin das Golfspielen mit den bekannten Einschränkungen erlaubt bleibt:
Auszug aus §2 der Verordnung:
(2) Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesen ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist ferner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.
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Viele Grüße
Marc vom Hagen