Zum 19.11.2021 sind neue und wichtigste Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung in Kraft getreten. Die wichtigsten Details für und als Sportverein im Überblick: - Verschärfung der Regelung für Veranstaltungen (über 25 Personen) und Kulturbetrieb: in geschlossenen Räumen künftig 2G (bisher 3G+PCR) nur mit Abstand und Maske.
- 2G in den Innenräumen (mit Maske und Abstand) von Freitzeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen (bisher 3G+) sowie bei körpernahen Dienstleistungen.