
Bundesregierung beschließt Corona- Notbremse mit Wirkung zum 24.04.2021.
Sport: Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein oder zu zweit ausüben kann. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.
Das Golfspielen ist auf unserer Anlage ab sofort nur noch in 2er Flights erlaubt. Dies gilt auch für Familien.
Das Golfspielen ist auf unserer Anlage ab sofort nur noch in 2er Flights erlaubt. Dies gilt auch für Familien.
Ausgangsbeschränkungen: Von 22:00 bis 05:00 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen – mit Ausnahme für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere wichtigen Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur allein.
Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.
Läden: Für das Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereiche soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.
Gastronomie: Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung.
Unsere Gäststätte bietet ab dem 01.05.2021 Essen und Trinken to go an.
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Unsere Gäststätte bietet ab dem 01.05.2021 Essen und Trinken to go an.